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10. April 2007 - 00:00 Uhr
Hartz IV: Streit um Auszug
von Robert Maus
Drängt die Arge Empfänger von Hartz-IV, ihre Wohnungen fristlos zu kündigen?
 
 

Wuppertal. Elmar Strüder ist sauer. Der Vohwinkeler hatte bisher seine Wohnung an einen Hartz-IV-Empfänger vermietet. Das ist vorbei. Nach Auskunft von Strüder hat der Mann seine Wohnung fristlos gekündigt und sei dazu sogar von der Arge gedrängt worden. Die Arge, die Arbeitsgemeinschaft der Stadt Wuppertal und der Arbeitsagentur, zahlt die Miete für Hartz-IV-Empfänger und die war offensichtlich bei Strüder zu hoch. Also musste er umziehen. Das ist gängige Praxis in Deutschland.

Aber, so die Vorwürfe des Vohwinkler CDU-Mitglieds, die Arge habe seinen Mieter gedrängt, die Wohnung zu kündigen, ohne auf die gesetzlichen Kündigungsfristen zu achten. Strüder kocht, wenn er die Vorgehensweise beschreibt. Seinem Mieter sei nicht gesagt worden, dass er sechs Monate Zeit habe, sich eine neue und billigere Wohnung zu besorgen. Vielmehr habe die Arge dem Mann sogar Geld gegeben, damit dieser die Rechtsberatung des Mieterschutzbundes aufsuchen konnte. „Sie müssen sich schnellstmöglich eine neue Wohnung suchen“, habe der Sachbearbeiter gesagt und den Mann massiv unter Druck gesetzt.

„Ich werde nie wieder an einen Hartz-IV-Empfänger vermieten.“

Elmar Strüder fühlt sich von der Arge Wuppertal ausgetrickst.

Die Folgen: Die Wohnung ist gekündigt, der Mieterschutzverein hat Vermieter Strüder geschrieben, dass er rechtlich keine Chance habe – und er bleibt auf den offenen Monatsmieten sitzen. „Es macht doch keinen Sinn, meinem Ex-Mieter einen Mahnbescheid zu schicken. Ich weiß, dass er kein Geld hat und dass einige Gläubiger schon Titel gegen ihn erworben haben“, sagt Strüder.

Besonders wurmt ihn, dass die Arge die Miete für die neue Miete direkt an den neuen Vermieter überweist. „Mein Ex-Mieter hat mir gesagt, dass er gerne bezahlen würde, aber einfach nicht mehr kann – weil die Arge sein Geld für die Miete nicht mehr an ihn überweist.“

Für den Vohwinkeler Strüder ist das ein Art Aufforderung zum Rechtsbruch. Für ihn steht fest: „Ich werde nie wieder an einen Hartz-IV-Empfänger vermieten.“

Klaus Riske, Rechtsanwalt von Haus und Grund in Wuppertal, bestätigt die Vorwürfe Strüders. Seiner Auskunft nach kommt es im Monat mehrfach vor, dass sich Vermieter mit exakt diesem Problem an Haus und Grund wenden. „Bei den Hartz-IV-Empfängern wird der Eindruck erweckt, dass sie sofort ausziehen müssen. Das halten wir für ein Unding“, sagt Riske.

Bei der Arge werden diese Vorwürfe bestritten. Michael Neumann, stellvertretender Chef der Leistungsabteilung, sagt, dass die Hartz-IV-Empfänger immer aufgeklärt würden, dass sie sechs Monate Zeit für ihren Umzug hätten. Das gelte auch für den Vorwurf, die Empfänger mit Geld für den Mieterbund auszustatten. Aber, er räumt ein, dass es Einzelfälle geben könnte, in denen der ein oder andere Mitarbeiter „nicht ganz korrekt“ verfahre. Sollten solche Fälle jedoch gehäuft auftreten, will Neumann diesen nachgehen. Zudem erklärte er, dass die Arge Kontakt mit Haus und Grund aufnehmen werde.

Kommentar: Hart und wohl auch nicht fair

 

Selbst wenn die Arge den Hartz-IV-Empfängern nicht ausdrücklich sagt, dass sie sofort ausziehen müssten, scheint sie dies doch in dem ein oder anderen Fall zu suggerieren. Fair ist das nicht – und es kann zur Folge haben, dass weniger Vermieter bereit sind, an diese Menschen zu vermieten. Die müssen dann erneut die Zeche zahlen.

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